Die Gebührenbescheide für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung für das Jahr 2025 wurden in den vergangenen Tagen versendet.

In der Vergangenheit kam es häufiger zu Nachfragen und Verständnisschwierigkeiten zu den Gebührenbescheiden. Dies haben wir zum Anlass genommen, die Struktur sowie die Gestaltung des Bescheids zu überarbeiten um eine transparentere und besser nachvollziehbare Darstellung der berechneten Gebühren zu erreichen.

Eine weitere Neuerung betrifft die Ausweisung von Verwaltungskosten bei sogenannten Zusatzzählern (z. B. Garten- oder Sonderwasserzählern). Hintergrund ist der zusätzliche Verwaltungsaufwand wie die Systempflege und Plausibilitätsprüfungen. Mit Inkrafttreten der neuen Verwaltungskostensatzung im Juli 2025 (Amtsblatt 18.07.2025) ist der Eigenbetrieb Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Stadt Werneuchen verpflichtet, für Zusatzzähler entsprechende Kosten zu erheben. Die Bearbeitungsgebühr wird pauschal einmal jährlich erhoben und beträgt 26,00 € netto.

Mit den vorgenommenen Anpassungen möchten wir zu mehr Klarheit und Verständlichkeit beitragen. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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