Preise und Gebühren

Kommunal – kostendeckend – nicht gewinnorientiert

Trinkwassergebühren

Ihr frisches Trinkwasser wird nach Verbrauch (in Kubikmetern) berechnet. Hinzu kommt eine Grundgebühr für den Hauptwasserzähler.

Abwassergebühren

Die Gebühren für die Abwasserentsorgung setzen sich aus der Menge des eingeleiteten bzw. abgefahrenen Abwassers und einer Grundgebühr zusammen.

Abwassergebühren für die zentrale Entsorgung

Die Grundgebühr bei der zentralen Entsorgung – auch Kanalnutzungsgebühr – richtet sich nach der Größe des Wasserzählers des Trinkwasseranschlusses. Die Abwassergebühr entspricht der entnommenen Menge Trinkwasser (ggf. abzüglich der ermittelten Gartenwassermenge) zum aktuellen Preis von 4,91 Euro (brutto = netto) je Kubikmeter (1 m³ = 1.000 l).

Abwassergebühren für die dezentrale Entsorgung

Die monatliche Grundgebühr bei der dezentralen Entsorgung wird pro Grundstück berechnet. Die Abwassergebühr bei der dezentralen Entsorgung entspricht der entnommenen Menge Trinkwasser (ggf. abzüglich der ermittelten Gartenwassermenge) zum aktuellen Preis von 12,18 Euro (brutto = netto) je Kubikmeter (1 m³ = 1.000 l).

Bei Grundstücken ohne Trinkwasseranschluss dient die abgefahrene Abwassermenge als Berechnungsgrundlage.

Die Abwassergebühr ist von der Umsatzsteuer befreit, da wir in diesem Geschäftsbereich hoheitlich tätig sind. Die Gebühren können Sie der Tabelle im untenstehendem PDF entnehmen. Es gelten folgende Satzungen:

  • Gebührensatzung zur Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Werneuchen
  • Satzung der Stadt Werneuchen über die dezentrale Entsorgung von Schmutzwasser aus abflusslosen Sammelgruben (Fäkaliensatzung)

Bei Außenflächen lassen sich mit einem Gartenwasserzähler für die Bewässerung Abwassergebühren sparen.

Infos zum Gartenwasserzähler

Lastschriftverfahren

Mit dem SEPA-Lastschriftmandat der Stadtwerke Werneuchen können Sie Ihre Verbrauchskosten bequem und einfach per Lastschriftverfahren begleichen.

Zur Erleichterung des Zahlungsverkehrs bieten wir Ihnen an, über eine Einzugsermächtigung die Abschläge und den Jahresendbetrag bei Fälligkeit von Ihrem Konto abzubuchen. Somit brauchen Sie sich nicht mehr um Fälligkeitstermine oder die Zahlung von einzelnen Beträgen zu kümmern.

Bitte nutzen Sie dazu das untenstehende PDF-Dokument. Senden Sie das Formular ausgefüllt und unterschrieben per Post an uns zurück.

Haben Sie Fragen zu den Tarifen und Gebühren?

Kundenservice Verbrauchsabrechnung

Telefon: 033398 88 229
E-Mail: info@stadtwerke-werneuchen.de

Telefonische Erreichbarkeit

Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr

Häufige Fragen zur Abrechnung

Wann erhalte ich meine Ablesekarte?

Die Ablesekarte senden wir unseren Kunden zum Ende des Jahres zu. Idealerweise übermitteln Sie uns die Zählerstände online.

Wann erhalte ich meine Wasserabrechnung?

Für eine korrekte Abrechnung benötigen wir zum Stichtag 31.12. zwingend die Zählerstände aller im Objekt vorhandener Wasserzähler (Hauptwasserzähler und ggf. Gartenwasserzähler).

Auf dieser Grundlage erfolgt die Erstellung der Bescheide, die einheitlich Mitte Februar versandt werden.

Wie wird der monatliche Abschlag berechnet?

Die Abschlagbeträge werden auf Basis des ermittelten Vorjahresverbrauchs berechnet. Sie finden Ihre monatlichen Abschlagszahlungen in Ihrem Gebührenbescheid.

Ich möchte ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Wie gehe ich vor?

Sofern noch keine Einzugsermächtigung für Ihr Konto hinterlegt ist, benötigen wir von Ihnen ein schriftliches Mandat für das SEPA-Lastschriftverfahren. Bitte füllen Sie dafür das SEPA-Lastschriftmandat aus und schicken uns dieses unterschrieben per Post zu. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Welche Vorteile habe ich durch das SEPA-Lastschriftmandat?

Die Bearbeitung der Zahlungseingänge aus Überweisungen und Bareinzahlungen verursacht einen erheblichen Mehraufwand für den Eigenbetrieb. Im Unterschied zu Einzugsermächtigungen und Lastschriften, die rein maschinell erfasst und verarbeitet werden, verlangen Überweisungen und Barzahlungen eine beträchtliche manuelle Verwaltungsarbeit und damit Mehrkosten für die Stadt. Dieser ­– im Vergleich zu SEPA-Lastschriften und Einzugsermächtigungen – zusätzliche Aufwand soll zukünftig verursachungsgerecht durch die gesonderte Gebühr umgelegt werden. Um diese Mehrarbeit bzw. Mehrkosten zu vermeiden, regen wir gegenüber dem Kunden an, auf das kostenfreie Zahlungsmodell der Einzugsermächtigungen und SEPA-Lastschriften umzusteigen. Erteilte Einzugsermächtigungen und SEPA-Lastschriftmandate tragen maßgeblich zur Optimierung unserer Verwaltungsabläufe bei. Die dadurch eingesparten Kosten geben wir direkt an unsere Kunden weiter.

Kann ich eine erteilte Einzugsermächtigung rückgängig machen?

Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Ihr SEPA-Lastschriftmandat zu widerrufen. Bitte kontaktieren Sie uns dazu per E-Mail oder einfach über unser Kontaktformular.

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